Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Heilberufsgesetz, welches auch die tierärztliche Tätigkeit regelt. Auf der Grundlage der Heilberufsgesetze haben die Landstierärztekammern dann jeweils eine Weiterbildungsordnung erlassen, die genau vorgibt, wie Weiterbildungen erfolgen müssen. Als Voraussetzung, um mit einer Weiterbildung überhaupt beginnen zu können, muss die Approbation (= Befähigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs) zum Tierarzt oder zur Tierärztin vorliegen.
Es gibt in allen Landestierärztekammern die Möglichkeit, die Gebietsbezeichnung ´Fachtierarzt für Verhaltenskunde´ und/oder die Zusatzbezeichnung ´Tierverhaltenstherapie´ zu erlangen.
Die entsprechenden Weiterbildungsordnungen chreiben vor, wieviel Jahre die Weiterbildung dauern muss, wo sie abgeleistet werden muss und welche einzelnen Fortbildungen, Tätigkeiten und Fälle der Weiterzubildende ableisten muss. Am Ende der Weiterbildungszeit findet eine Prüfung vor der jeweiligen Landestierärztekammer statt.