Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Heilberufsgesetz, welches auch die tierärztliche Tätigkeit regelt. Auf der Grundlage der Heilberufsgesetze haben die Landstierärztekammern dann jeweils eine Weiterbildungsordnung erlassen, die genau vorgibt, wie Weiterbildungen erfolgen müssen. Als Voraussetzung, um mit einer Weiterbildung überhaupt beginnen zu können, muss die Approbation (= Befähigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs) zum Tierarzt oder zur Tierärztin vorliegen.
Es gibt in allen Landestierärztekammern die Möglichkeit, die Gebietsbezeichnung ´Fachtierarzt für Verhaltenskunde´ und/oder die Zusatzbezeichnung ´Tierverhaltenstherapie´ zu erlangen.
Wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, finden sie hier die Links zu den Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landestierärztekammern.