Tierverhaltensmedizin und -Therapie setzt fundiertes medizinisches Wissen voraus und gehört daher in tierärztliche Hand: Verhaltenstierärzte haben über fünf Jahre das generelle veterinärmedizinische Studium absolviert und danach noch als Spezialisierung eine dreijährige Weiterbildung sowie die Fach-Prüfung absolviert, bis sie die Zusatzbezeichnung ´Tierarzt für Verhaltensmedizin/-Therapie´ führen dürfen. Die Inhalte von Weiterbildung und Prüfung sind in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Landestierärztekammern fixiert und haben die Vorgaben der Heilberufsgesetze der Länder zu erfüllen.
Die Bezeichnung ´Tierverhaltenstherapeut´ an sich ist nicht geschützt und jeder der möchte, kann sich so nennen. Nur tierärztliche Tierverhaltenstherapeuten haben tatsächlich eine universitäre staatlich anerkannte und geregelte Ausbildung und Fachprüfung.